Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten bis zum 45. Lebensjahr

Eine wenig bekannte Möglichkeit und doch kann es sinnvoll sein diese zu nutzen. Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres können freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachgezahlt werden. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um diese als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen zu lassen. (z.B. um die Zeiten für langjährig und besonderslangjährige Versicherte früher zu erreichen)

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